
Sicherheitstechnische Beratung
Die sicherheitstechnische Beratung erstreckt sich vom Aufbau einer betrieblichen Arbeitsschutzorganisation über die Erstellung der Gefährdungsbeurteilungen und die Durchführung von Betriebsbegehungen bis hin zur Planung von Arbeitsschutzmaßnahmen und Beratungen bei deren Umsetzung.
Eine zentrale Säule des Arbeitsschutzes ist dabei die Pflicht des Arbeitgebers zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung. Die Gefährdungsbeurteilung dient dazu, sich über die vorhandenen Gefährdungen klar zu werden, damit die "richtigen" Schutzmaßnahmen getroffen werden können. Zweckmäßigerweise orientiert sich das Vorgehen an der im Einzelfall vorliegenden Betriebsart und der Betriebsgröße mit den jeweils auftretenden Gefährdungsfaktoren.
Im Anschluss an die Ermittlung der Gefährdungsfaktoren zielt die Gefährdungsbeurteilung darauf ab, sinnvolle und notwendige Schutzmaßnahmen abzuleiten.

Arbeitsschutzmanagementsystem nach DIN ISO 45001
Mit einem eingeführten Arbeitsschutzmanagementsystem tragen Unternehmen der hohen Verantwortung gegenüber ihren Mitarbeitern Rechnung und dokumentieren damit nach innen und nach außen, dass Arbeits- und Gesundheitsschutz einen hohen Stellenwert einnehmen.
Wesentliche Vorteile eines Arbeitsschutzmanagementsystems sind:
- erhöht die Rechtssicherheit für den Betrieb und seine Führungskräfte
- strafft Organisation und Prozessabläufe
- verbessert Motivation und Leistungsbereitschaft
- fördert die Bereitschaft, sich an Spielregeln zu halten
- steigert Image und Vertrauen bei Kunden und Partnern